Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren wie z. B.
- Verhandlung und Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Partnerschaftsverträgen
- Unterhalt für Kinder, Ehegatten, nichteheliche Lebenspartner
- Sorgerecht, Umgangsregelungen
- Scheidungsverfahren, einvernehmlich oder streitig
- Versorgungsausgleich
- Aufteilung des Vermögens, Zugewinnausgleich
- Teilung des Hausrates
- Rechte an der Ehewohnung
- Adoption
Ihre Ansprechpartner sind
Rechtsanwältin Dagmar Werner
Rechtsanwalt Stephan Gemmer