Familienrecht

Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren wie z. B.

  • Verhandlung und Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Partnerschaftsverträgen
  • Unterhalt für Kinder, Ehegatten, nichteheliche Lebenspartner
  • Sorgerecht, Umgangsregelungen
  • Scheidungsverfahren, einvernehmlich oder streitig
  • Versorgungsausgleich
  • Aufteilung des Vermögens, Zugewinnausgleich
  • Teilung des Hausrates
  • Rechte an der Ehewohnung
  • Adoption 

Ihre Ansprechpartner sind
Rechtsanwältin Dagmar Werner
Rechtsanwalt Stephan Gemmer

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Rechtsanwalt und Notar
Stephan Gemmer
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 Rechtsanwälte
Hans-Christian Hotz
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